Barrierefreie Website 2025: Was KMUs in Wien jetzt wissen müssen!
Ab dem 28. Juni 2025 treten in Österreich neue gesetzliche Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft. Für viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) in Wien, bedeutet das: Jetzt handeln, um gesetzeskonform zu bleiben und gleichzeitig neue Kundengruppen zu erschließen.

Barrierefreie Website in 2025
1. Warum ist Barrierefreiheit im Web wichtig?
Zu aller erst möchte ich einmal klären warum Barrierefreiheit im Internet wichtig ist. Es ermöglicht den Menschen mit Behinderungen, Websites und digitale Dienste uneingeschränkt zu nutzen. Beispiele für Menschen mit Behinderung wären: Sehbehinderte Personen, die auf Screenreader angewiesen sind. Vereinfacht gesagt sind Screenreader Programme die den HTML Code einer Website vorlesen. Gehörlose oder schwerhörige Menschen, die Untertitel oder Transkripte benötigen. So ähnlich wie die Untertitel bei Youtube. Personen mit motorischen Einschränkungen, die alternative Eingabemethoden verwenden. Welche es im Detail ist hängt sehr stark von der motorischen Einschränkung ab.
Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für diese Gruppen, sondern steigert auch die allgemeine Usability und kann sich positiv auf das Suchmaschinenranking (SEO) auswirken.
2. Gesetzliche Grundlagen in Österreich
In den folgenden zwei Absätzen möchte ich etwas auf die Gesetzlichen Regelungen in Österreich eingehen die laut ris.bka.gv Anwendung haben.
2.1.Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I Nr. 76/2023, setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Im konkreten bedeutet das für KMUs, dass Webshops und Online-Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Elektronische Kommunikationsdienste unterliegen genau so den neuen Anforderungen wie Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Ticketautomaten.
2.2.Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I Nr. 59/2019, verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Obwohl es primär für öffentliche Einrichtungen gilt, dient es als wichtiger Referenzrahmen für Unternehmen, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten möchten.
3. Was bedeutet das für KMUs in Wien?
Die folgende Checkliste zeigt auf was KMUs in Wien machen sollten um die gesetzlichen Vorschriften ein zu halten:
Bestandsaufnahme durchführen: Analysieren Sie Ihre bestehenden digitalen Angebote hinsichtlich Barrierefreiheit. Hierfür gibt es diverse online tools wie Google Lightouse, oder Fachkräfte wie Website Entwickler die unkompliziert unterstützen können.
Barrierefreiheitserklärung erstellen: Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website, in der Sie den aktuellen Stand und geplante Maßnahmen transparent machen. Hiermit zeigen Sie Ihren Plan wie sie Barrierefrei werden wollen.
Technische Anpassungen vornehmen: Implementieren Sie die notwendigen technischen Änderungen, um Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die unkomplizierte Implementierung kann dabei von einem Freelance Webentwickler abgenommen werden.
Mitarbeiterschulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit barrierefreien Technologien und Inhalten, sodass weitere Funktionen oder Dienstleistungen die Standards einhalten.
Regelmäßige Überprüfungen: Führen Sie regelmäßige Audits durch, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards sicherzustellen. Auch mit der besten Schulung passieren Fehler und daher ist eine regelmäßige Prüfung ratsam.
4. Fazit Barrierefreie Website in 2025
Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch die Chance, Ihre digitalen Angebote für eine breitere Nutzergruppe zugänglich zu machen. Für KMUs in Wien ist jetzt der richtige Zeitpunkt die notwendigen Schritte einzuleiten und bestehende Websites oder Dienstleistungen an zu passen..
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quellen:
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), Österreich
RIS – Bundesgesetzblatt I Nr. 76/2023 Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), Österreich
RIS – Bundesgesetzblatt I Nr. 59/2019WKO – Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit
Informationen für Unternehmen zur Umsetzung von Web-Zugänglichkeit
WKO.atWKO – Umsetzung der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie
WKO – Umsetzung